Rechtsanwalt Andreas Schuck

Honorar         

Zum Anwalt ? Kann ich mir das leisten ? 

Es gibt viele Situationen, in den man am liebsten sofort bei einem Anwalt fachkundigen rechtlichen Rat einholen möchte. Leider scheuen viele diesen Weg, weil sie glauben, es sich nicht leisten zu können.

Dies ist aber so nicht richtig. 

Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) im einzelnen festgehalten. Bereits im Rahmen des ersten Gespräches klären wir mit Ihnen ab, welche Kosten für Sie anfallen. Die Kosten für meine in Anspruchnahme richten sich generell nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, somit berechne ich in der Regel nur das, was vom Gesetz als Mindestvergütung vorgeschrieben ist.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit mit Ihnen eine individuelle Honorarvereinbarung für jeden Einzelfall zu treffen.

Manchmal muss der Gegner oder die Staatskasse Ihre Kosten übernehmen. Je nach persönlicher Situation des Mandanten besteht die Möglichkeit eines Prozesskostenhilfeanspruches. Durch rechtzeitiges Aufsuchen eines Anwalts können sehr oft Kosten gespart werden, weshalb es oft billiger ist gleich einen Rechtsanwalt aufzusuchen. So ist von Anfang an eine umfassende kompetente Klärung der Rechtslage, besonders im  Hinblick auf Haftungsfallen und Kosten möglich. Fehler, die oftmal aus Unkenntnis auftreten oder auf einer  falschen Auskunft beruhen, werden so vermieden und damit Ihr Geld gespart.

Guter Rat muss nicht immer teuer sein.